Erstbezug ruhige und helle Mietwohnung im St. Kathrein Am Hauenstein

8672 St. Kathrein am Hauenstein, Sankt Kathrein Am Hauenstein 50 / Top 13

Beschreibung

Hauensteinhof 

Ein achtsames, auf das ehrwürdige Haus abgestimmtes Design- und Raumkonzept, mit akzentuierten Holzdetails wie Holzdielen und Holzfenster unterstützt dessen Charakter, ohne es zu sehr zu verändern: im Gegenteil, es betont dessen Herkunft und führt es in eine lebhafte Zukunft.

Erstbezug! Unbeschwert Wohnen in 8672 Sankt Kathrein Am Hauenstein.


So finden sich im Hauensteinhof auf zwei Geschosse dreizehn geförderte Mietwohnungen, von 35 bis 90m2; zwei davon im Dachgeschoss und ein 30m2 großer Gemeinschaftsraum, im Winter alle via Fernwärme wohlig temperiert.

Diese nördliche ausgerichtete Wohnung verfügt einen Vorraum,  eine mit einem Herd und Waschbecken ausgestattete Wohnküche, 1- Schlafzimmer, Bad/WC mit einer Duschkabine, Waschmaschinenanschluss und TV &  Internet Verkabelung.


Die Wohnung ist mit einer akzentuierten Holzdetails wie Holzdielen und Holzfenster unterstützt, hochwertigen Parkettböden und neutral verfliesten Sanirärräumen ausgestattet.

Die Miete beinhaltet die Betriebskosten aber keine Heizung. Die Wohnungen werden über eine Fernwärme geheizt. 

Das Haus ist zu Glasfaserleitung angeschlossen, was ein sehr schnelles Internet ermöglicht.

Ein Parkplatz ist für 30€ p.M. für jede Wohnung in Mietpreis inklusive. Zweiter Parkplatz ist mit einem Nachlass von 25€ p.M. optional. 

Weitere verfügbare Mietwohnungen finden Sie auf  https://caredliving.at/hauensteinhof/

Die Vermietung der geförderten Wohnungen muss vorrangig an begünstigte Personen in Form von unbefristeten Hauptmietverträgen erfolgen.

Als begünstigte Person gilt eine Person,

  • die volljährig ist
  • deren jährliches Einkommen (Familieneinkommen) 40.800,-- Euro nicht überschreitet. Dieser Betrag erhöht sich für die zweite im Haushalt lebende nahe stehende Person um 50%, für jede weitere Person um 5.400,-- Euro
  • die sich verpflichtet, ausschließlich die geförderte Wohnung zur Befriedigung ihres dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig zu verwenden

die sich verpflichtet, ihre Rechte an einer bisher zur Befriedigung ihres dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendeten Wohnung binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung aufzugeben.

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

Ausstattung

  • Fliesen
  • Parkett
  • Fernwärme
  • Fußbodenheizung
  • Wohnküche / offene Küche
  • Personenaufzug
  • Bad mit WC
  • Dusche
  • Kabel / Satelliten-TV
  • Parkplatz
  • Kinderspielplatz
  • Mechanische Be- und Entlüftung
  • Toilette
  • Pyramidendach
  • Stahlbeton
  • Ziegel
  • Baubewilligung
  • Grünblick

Energieausweis

  • HWB C, 67 kWh/m2a
  • fGEE C, 1,01
  • gültig bis 01.11.2033

Lageplan

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